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Indien gewinnt US-Antidumping-Fall auf Stahlgewindestange

Aktualisieren:04-04-2020
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WASHINGTON, 7. AUGUST: Eine unabhängige quasi-gerichtli […]

WASHINGTON, 7. AUGUST:
Eine unabhängige quasi-gerichtliche US-Bundesbehörde hat gegen die Einführung eines Antidumpingzolls gegen bestimmte Kategorien von Stahlgewindestangen aus Indien entschieden.

Das Urteil der United States International Trade Commission (USITC) kam gestern, einen Monat nachdem das US-Handelsministerium festgestellt hatte, dass indische Stahlgewindestangen im Land abgeladen wurden, und beantragte die Einführung eines Antidumpingzolls gegen das Land.

„Die USITC hat heute festgestellt, dass eine US-Industrie aufgrund von Importen bestimmter Stahlgewindestangen aus Indien, von denen das US-Handelsministerium festgestellt hat, dass sie in den USA zu einem niedrigeren als dem beizulegenden Zeitwert subventioniert und verkauft werden, weder materiell verletzt noch mit materiellen Verletzungen bedroht ist ", Sagte eine Medienerklärung.

Der USITC-Vorsitzende Meredith M. Broadbent, der stellvertretende Vorsitzende Dean A. Pinkert und die Kommissare Irving A. Williamson, David Johanson und F. Scott Kieff stimmten negativ.

Kommissarin Rhonda K Schmidtlein hat an diesen Untersuchungen nicht teilgenommen.

"Aufgrund der negativen Feststellungen der USITC werden keine Antidumping- und Ausgleichszollaufträge erteilt", heißt es in der Erklärung.

Im Jahr 2013 wurden die Importe von Stahlgewindestangen aus Indien auf geschätzte 19 Millionen US-Dollar geschätzt.

Im Juli stellte das Handelsministerium fest, dass die Einfuhren von Stahlgewindestangen aus Indien in den Vereinigten Staaten zu Dumpingspannen zwischen 16,74 und 119,87 Prozent verkauft worden waren.

Es wurde auch festgestellt, dass die Einfuhren von Stahlgewindestangen aus Indien anfechtbare Subventionen zwischen 8,61 und 39,46 Prozent erhalten haben.

In der Antidumpinguntersuchung erhielten die obligatorischen Befragten Mangal Steel Enterprises Limited und Babu Exports endgültige Dumpingspannen von 16,74 Prozent bzw. 119,87 Prozent.

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